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Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 €, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher Notdienst oder Notaufnahme eines Krankenhauses) einmal im Quartal (Vierteljahr) entrichten müssen. Die Gebühr kommt – nach Verrechnung mit den Honoraren der Behandler – den Krankenkassen zugute.
Quelle: Wikipedia
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